Weg mit §218

Tw: Abtreibung

In Deutschland ist es schwangeren Personen aktuell nach §218 StgB möglich eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen vornehmen zu lassen oder, wenn sie eine Gefahr für das Elternteil darstellt bzw. im Rahmen eines sexuellen Übergriffs entstand.

Tatsächlich ist der Schwangerschaftsabbruch damit aber nicht automatisch legal, sondern wird lediglich als straffrei gewertet. So wird der selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft weiterhin juristisch kriminalisiert.

Seit diesem Jahr soll die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ die Regelungen prüfen sowie die Legalisierung von Eizellenspende bzw. Leihmutterschaft diskutieren.

Pünktlich zum Start der Kommission hat das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ Studienergebnisse veröffentlicht in der sich deutlich zeigt: 83% der Bevölkerung sprechen sich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass eine Änderung der Gesetzeslage gesellschaftlich gefordert ist!

Für uns heißt es weiterhin:

Weg mit §218! My body, my choice!

Quelle: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/18574/umfrage-dezember22/